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20.04.2012

GEMA vs. YouTube

Im Streit um die Veröffentlichung von Musiktiteln auf der Videoplattform YouTube, gibt das Landgericht Hamburg in weiten Teilen der GEMA Recht. Das Gericht beschied in seinem Urteil, dass ein Portalbetreiber bei Verstößen gegen das Urheberrecht automatisch aktiv werden muss. Eine technische Lösung, die allein bei der Suche hilft, reicht nicht aus, da die Gema selbst nach Schutzverletzungen recherchieren müsste. In diesem Fall hat YouTube ein Programm Namens  Content ID zur Verfügung gestellt. Content ID ermöglicht Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften nach Schutzverletzungen zu suchen. Eigentlich ist gerade dieses eine der  Aufgaben von Verwertungsgesellschaften. Das Urteil des LG Hamburg bedeutet also, dass nun die Portalbetreiber für die Einhaltung von Lizenzrechten zuständig ist. In diesem Fall muss YouTube weitere technische oder personelle Konsequenzen ziehen, natürlich verbunden mit entsprechenden Kosten. Nun trifft es bei Google kein mittelloses Unternehmen, für die gesamte Netzgemeinde aber bedeutet dieses Urteil eine deutliche Einschränkung für die freie Vernetzung und den Aufbau entsprechender Infrastruktur. Es stellt sich aber weiterhin die Frage, warum Portale, wie YouTube nicht von den Vermarktungsgesellschaften als Teaser Plattformen gesehen werden. Ein Interessent auf diesen Plattformen ist ein potentieller Käufer. Anstatt diese Öffentlichkeit, die sicherlich nicht für den dedizierten Musikgenuss geeignet ist, zu vermeiden, sollte vielmehr ein Kaufanreiz für den Song gegeben werden. Somit würde der entsprechende Urheber entlohnt und die schwierige Diskussion über Pauschalabgeltung und Verteilerschlüssel umgangen werden. Es wird spannend, was sich in der nächsten Instanz tut. Es ist nicht zu erwarten, dass dieses weitreichende Urteil so Bestand haben wird.
23.03.2012

Die Musikindustrie ignoriert Paradigmenwechsel

Es wird in der Musikindustrie für die Bewältigung der neuen Aufgaben durch veränderte Massenmedien umgebaut und aufgerüstet. Was fehlt sind die Ideen. Mit dem Internet, mobilen Endgeräten und vor allem dem veränderten Verhalten der Nutzer, haben sich auch die Bedingungen für die Musikindustrie geändert. Die letzten 15 Jahre haben deutlich gemacht, dass es  den Major-Labels nicht um die nötige Anpassung von Abläufen innerhalb der Musikindustrie geht, sondern um den Erhalt des Status Quo. Die Herstellung und der Vertrieb von Tonträgern, die den Hauptteil ihrer Aufgabe in der Wertschöpfungskette darstellt, ist überflüssig geworden. Das würde aber grundlegende Veränderungen mit sich bringen, an denen die Betroffenen kein Interesse haben. Musik stellt einen immateriellen Wert dar. Die Verwaltung dieser Werte (Verwertungs- und Nutzungsrecht) liegt bei den Musikverlagen, die Lizenzen vergeben können und über Verwertungsgesellschaften die Ansprüche der Urheber wahrnehmen. Die Diskussion, dass alle Musikkonsumenten im Kern ihres Herzens Diebe geistigen Eigentums sind, verfehlt die Realität. Nur werden Mittel wie ein restriktives und oft nutzerunfreundliches Digital Rights Management (DRM) und Sperren im Internet vom Fan als Einschränkung der Mediennutzung angesehen. Ein musikbegeisterter Fan möchte genau in dem Augenblick, in dem er in der Stimmung ist, die Musik seines Künstlers hören und ist, wie die Nutzung von iTunes zeigt, absolut bereit hierfür Geld zu zahlen. Fragen der Tonträgerherstellung und Distribution stellen sich in einer Welt nicht mehr, in der sich der Konsum nicht mehr über den Besitz von CDs definiert. Die Verbände und Verwertungsgesellschaften sind bei den Überlegungen zum DRM über das Ziel hinausgeschossen, da die Einschränkungen für den Käufer unangenehmer sind, als der Erwerb einer CD. Auch im Filmbereich sind die Restriktionen für den Nutzer oft intransparent und störend. Der Preis für ein Musikstück ist seit 2001 um ca. 60% zurückgegangen, wobei Kosten für Tonträger Herstellung und geringere Distributionskosten, diesen Rückgang sehr relativieren. Die Anzahl der kostenpflichtigen Downloads steigt und das Brennen von CDs ist rückläufig. Häufig werden bei einem Paradigmenwechsel die Chancen auf etwas Neues verschenkt. Es ist schon bestürzend, wenn die Musikindustrie, die diese Änderungen seit vielen Jahren nur zaghaft angeht, jetzt über anhaltende Rückläufige Zahlen jammert (http://www.slideshare.net/cartablog/gfkdaten-zur-entwicklung-der-musikindustrie) und gleichzeitig neidisch auf die Erfolge des iTunes Store geschaut wird. Es ist ein Fehler gewesen, nicht auf eine benutzbare und transparente Lösung zu setzen, die von den Käufern akzeptiert wird. Jetzt muss ein Teil an ein branchenfremdes Unternehmen abgegeben werden, das dieses umsetzen konnte. Richtig ist hingegen die Vertretung der Interessen gegenüber YouTube & Co, die Einnahmen erzielen, ohne dieses an die Verlage oder Künstler weiterzugeben. Für die Wahrnehmung von Musikrechten im Internet ist seit 2007 nicht mehr die GEMA, sondern die mit der Britischen Verwertungsgesllschaft (MCPS-PRS) gegründete CELAS GmbH (www.celas.eu) zuständig. Eine Nähe zur EMI wird auf der Website deutlich hervorgehoben. Hier funktioniert die schnelle Umstellung also, auch unter Mitwirkung der Major-Labels. Fazit: Es wird leider noch immer am Status Quo festgehalten und dieses gefährdet das gesamte System. Die Sicht der Musiklabels (schön ausgedrückt durch die Brandrede von Sven Regner – Frontmann Element of crime http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/regener_interview100.html) ist hier sehr einseitig und wenig Visionär. Die Tatsache, dass immer noch über „Plattenfirmen“ gesprochen wird, zeigt das Problem.    
20.03.2012

ACTA

Seit einigen Monaten wird der Streit um die ACTA Ratifizierung durch Deutschland in den Medien diskutiert. Tausende Demonstranten haben öffentlich gegen das Abkommen demonstriert und viele fragen sich: “Warum?“. Wir möchten mit dieser Zusammenfassung zur eigenen Meinungsbildung animieren, da wenig über Inhalte, Gründe und Folgen geschrieben wird. Was ist ACTA? ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement, welches von Japan und den USA initiiert wurde. Es soll die Durchsetzung von Schutzrechten für das geistige Eigentum als Mindeststandards in den Mitgliedsstaaten festschreiben. Dabei handelt es sich nicht um die Normierung von Schutzrechten, die bereits 1994 als Zusatz zum internationalen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) definiert wurde. (Siehe Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS). ACTA setzt TRIPS ausdrücklich nicht außer Kraft, sondern definiert die Pflichten zur Durchsetzung für die Vertragspartner. ACTA gibt vor, was hierbei in geltendes Recht umzusetzen ist. Kritik ACTA ist unter intensiver Einwirkung von Lobbyisten der Rechteinhaber entstanden. Die Öffentlichkeit wurde in das Verfahren nicht eingebunden. ACTA verpflichtet bei Ratifizierung zur Gesetzgebung. Diese Verpflichtung widerspricht dem Deutschen Grundgesetz und dem Verfahren in der Gesetzgebung durch die Legislative. Das Ergebnis der ACTA Vorgaben sichert den Status Quo und passt sich nicht den aktuellen Herausforderungen einer verteilten Kommunikation im Netz an. Gerade bei immateriellen Gütern, wie Filmen, Musik und Bildern haben die Rechteinhaber die Mechaniken im Internet nicht verstanden und versuchen mit Blockaden, Überwachung und Verboten gegen Lizenzvergehen anzukommen. Diese Haltung verfolgt zum Beispiel der Verband der Musikindustrie bereits seit über einem Jahrzehnt. Vorteile, wie die einfache Distribution von Musik über das Internet wurden lange Zeit unterbunden, um bestehende Verkaufskanäle zu schützen. Es wurden weiterhin Pakete (Alben) und nur selten Einzelstücke über das Internet verkauft, DRM Maßnahmen auf Kosten des Konsumenten integriert und vor allem zu ähnlich hohen Preisen angeboten. Dieses obwohl die Herstellung von Tonträgern und der Zwischenhandel weggefallen sind. Erst ein Computerhersteller hat gezeigt, dass auch ohne Blockade ein wirtschaftlicher Erfolg möglich ist. Zwischen 2003 und 2010 wurden 10 Milliarden Musiktitel über den iTunes Store verkauft. Einer der Hauptkritikpunkte der ACTA Gegner ist: Das bestehende Urheberrecht ist im vermaschten, digitalen Zeitalter veraltet und reformbedürftig. Nach Ansicht der Gegner beschneidet ACTA Freiräume für Innovationen, da bestehende Geschäftsmodelle bevorzugt werden. ACTA ermöglicht, nach Ansicht einiger Juristen, die Durchsetzung von Trivial-Patenten, wie dem Ladebalken (SONY), Doppelklick (Microsoft) und One-Click Patent (Amazon). Dieses würde die Entwicklung von Systemen und Vereinfachungen von gelernten Benutzerführungen entgegenstehen. Die Nutzung von neuen Systemen und Prozessen würde komplizierter für den Nutzer. TRIP (und damit ACTA) bezieht sich aber nicht nur auf immaterielle Güter und Ideen, sondern auch auf Lizenzrechtlich geschützte Produkte, wie Medikamente. Gerade bei Generika wird befürchtet, dass der Zugang für ärmere Länder zu lebenswichtigen Arzneimitteln erschwert wird. Befürworter sehen dieses Problem nicht und verweisen auf die Gefahr von Gesundheitsschäden durch gefälschte und minderwertige Produkte. Durch die Definitionen vor Vorgehensweisen bei Schutzverletzungen, wird das Recht auf ein angemessenes Verfahren unterwandert. Amnesty International sieht des Weiteren auch die Menschenrechte auf Achtung des Privatlebens, der Informations- und Meinungsfreiheit und eben dem Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten gefährdet. ACTA legt nahe, durch Kooperationsbemühungen (zu Internetprovidern), die Rechtsdurchsetzung im Netz zu fördern. Damit wäre die neutrale Rolle des Providers als Übermittler nicht mehr gegeben, was dann auch rechtliche Folgen mit sich zieht. Der Provider wäre auch für von Ihm übermittelte Inhalte verantwortlich zu machen. Für ACTA spricht, dass der Schaden, der durch Fälschungen von Markenware und andere Verstöße gegen das geistige Eigentum entsteht, sehr hoch ist. Laut EU-Kommission entstehen Europa jährlich acht Milliarden Euro Verluste durch Produktfälschungen. Darüber hinaus sieht sie Innovation und Kreativität gefährdet, wenn die Rechte-Inhaber nicht sicher sein können, dass sich ihre investierte Energie voll auszahlt. Aktueller Stand Am 1. Oktober 2011 haben Kanada, Australien, Japan, Marokko, Neuseeland, Südkorea, Singapur und die USA das ACTA Abkommen unterzeichnet. Am 26 Januar zogen die EU, Österreich, Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich nach. Noch hat keines dieser Länder die Ratifizierung beim Depositar Japan hinterlegt. Innerhalb der EU-Kommission werden die Folgen des recht unscharf formulierten Vertrages diskutiert. Auf der einen Seite wurden viele neue juristische Formulierungen eingeführt, deren Auswirkungen in der Praxis noch nicht klar sind. Auf der anderen Seite fehlen Details, die eine fundierte Entscheidung nahezu unmöglich machen. Kader Arif, der Berichterstatter im Handelsausschuss der EU-Kommission ist aus Protest gegen die Unterzeichnung zurückgetreten. (ARTE Interview) Damit ACTA in der EU in Kraft tritt, muss die Zustimmung des Rats der Europäischen Union in zwei Schritten erfolgen: Beschluss zur Unterzeichnung des Abkommens Beschluss über die Verabschiedung des Abkommens Der erste Schritt ist am 16.Dezember 2011 in einer nicht öffentlichen Sitzung im Rat für Landwirtschaft und Fischerei erfolgt. Der zweite Schritt muss durch die Mitgliedsstaaten selbst ratifiziert werden, da das Abkommen Regelungen zum Strafrecht beinhaltet und damit in ihre Rechtsprechung eingreift.   LINKS: ANONYMOUS erklärt ACTA (http://www.youtube.com/watch?v=9LEhf7pP3Pw) Dieter Nuhr – PRO ACTA (http://www.youtube.com/watch?v=-ZIasYdIBHA) Rob Reid TED Conference (http://www.youtube.com/watch?v=GZadCj8O1-0)

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